Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

UV

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • UV

    FC Ezüstpart vertritt FC TESCO - Üdülöje vom 31.12.07 - 13.01.08.

    Entschuldigt bitte die späte Anmeldung aber ich dachte das wäre bereits vom zu vertretendem Team gemacht worden.

  • #2
    bitte unter support anmelden


    1. Eine UV sollte zwei Tage vorher beantragt werden.
    2. Die UV darf erst dann angetreten werden, wenn sie durch das Ticket bestätigt ist. Falls eine Bearbeitung in weniger als zwei Tagen möglich ist, kann diese Frist auch verkürzt werden. Stellen wir vorher Logins fest, wird geblockt oder die UV nicht genehmigt und gegebenenfalls mit 100.000€ bestraft.
    3. Eine UV wird nur dann bestätigt, wenn die ID des Vertreters korrekt angegeben wird.
    4. Eine UV darf längstens zwei Monate dauern.
    5. Mehr als drei Urlaubsvertretungen gleichzeitig werden nicht genehmigt.
    6. Moderatoren ändern keine Emailadressen für Neugenerierung von falsch gelieferten bzw. vergessenen Passwörtern!

    Urlaubsvertretungen, die länger als 4 Wochen dauern, dürfen nicht von einem Team in der gleichen Liga vertreten werden, da es immer wieder zur Spielverzerrungen gekommen ist.

    Ausnahmen von diesen Regeln können nur in gut begründeten Fällen gemacht werden.
    *Änderungen vorbehalten*



    Ihr könnt jetzt eure Urlaubsvertretung direkt im Spiel anmelden und müsst es nicht mehr im Forum posten!!!

    Bitte aus dem Spielaccount heraus unter Support ein TICKET ERÖFFNEN
    Dort auf Urlaubsvertretung anmelden und NUR die
    ID der Vertretung eingeben (nicht die eigene ID) - Die ID findet man unter Einstellungen.
    Nachdem der Zeitraum festgelegt wurde, das Ticket absenden und abwarten bis dieses übers Ticketsystem bestätigt wird.




    Unter Support könnt ihr in eure angemeldeten Urlaubsvertretungen und andere Tickets einsehen.

    Danke.

    Euer Mod-Team
    Zuletzt geändert von Balrog; 02.01.2008, 02:28.


    Mitglied Nr. 37 des SBCC

    Kommentar

    Lädt...
    X